Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schwirten & Klein GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 12
51647 Gummersbach

Telefon: +49 2261 – 96 93 17 0
Telefax: +49 2261 – 96 93 17 99

USt-IdNr.: DE266545113

Vertretungsberechtigt:
Martin Schwirten; Tobias Langusch

 

§ 1 Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung als zusätzlich vereinbart. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

Diese AGB finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach VOB/A.

 

§ 2 Angebot – Preise

Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise bis zur Beendigung der Baumaßnahme, wenn die Arbeiten binnen vier Monaten begonnen werden. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 1 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,65% je 1% Lohnkostenänderung.

Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung nach Planung des Auftragnehmers erbracht werden kann. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erstattung der Mehrkosten.

Alle vom Auftraggeber erstellten Unterlagen sind sein Eigentum und dürfen nicht ohne seine ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden.

 

§ 3 Termine und Lieferung; Witterungsbedingungen

Liefer- und/oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form mitgeteilt und vereinbart wurden. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass eine ausreichend große Zufahrt zur Baustelle gegeben ist.

Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist, wenn es sich um ungewöhnliche Witterungsbedingungen handelt. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

 

§ 4 Abhnahme

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Bei Verweigerung der Abnahme gilt § 650g BGB.

 

 

§ 5 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung

Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (sogenannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lüftungsöffnungen werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm übermessen. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt.

Auftraggeber und Auftragnehmer können weitere detaillierte Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-Norm zugrunde legen. 

 

§ 6 Vergütung

Gemäß §§ 632a, 650m BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein.

 

§ 7 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber kann gegenüber den Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers nicht aufrechnen, es sei denn die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Sachen liefert, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird eine gelieferte Sache mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers erfüllungshalber an diesen ab.

 

§ 9 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb der Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle elektrisch/mechanischen Antriebsteile von Lichtkuppelöffnungen, Dachfensteranlagen etc. Im Übrigen gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt: 

– 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen),

– 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen.

 

§ 10 Allgemeine Haftungsbeschränkungen

Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet der Auftragnehmer auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet er – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

 

§ 11 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Schwirten & Klein GmbH nimmt an dem Schlichtungsstellenverfahren gemäß dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung nicht teil.

 

§ 12 Sonstiges

Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

Sollten einzeln Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Gummersbach, Werner-von-Siemens-Str. 12,  sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

 

Stand: 01. November 2020

Natürlich bauen mit Fachwerk
Carport mit Schieferdach
modernes Holzhaus
modernes Holzhaus
Holzrahmenbau
Modernes Holzhaus
Holzrahmenbau von Schwirten und Klein
Fachwerkhaus Oberberg
Dachelement
Holzrahmenbau von Schwirten und Klein

Nachricht an die Holzhausbauer

Stellen Sie Ihre Fragen oder lassen Sie sich kostenlos beraten

Telefon

+49 2261 – 96 93 17 0

Schwirten & Klein Holzbau GmbH

Werner-von-Siemens-Str. 12
51647 Gummersbach

Telefon

+49 2261 – 96 93 17 0

Telefax

+49 2261 – 96 93 17 99

Email

info@skholzbau.de